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AUTOMATIK - NEUERUNGEN
Wer lieber Autofahren lernen möchte ohne zu schalten, kann die Fahrausbildung mit Automatik-Getriebe ablegen. Die Ausbildung ist dadurch etwas vereinfacht.
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ab 01. Februar 2019 Verzicht auf den Automateneintrag
Wer ab dem 1. Februar 2019 die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach auch Fahrzeuge mit einem manuellen Schaltgetriebe führen. Künftig wird keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Die Entfernung wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegensprechen.
Weitere Informationen unter admin.ch
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